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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier findet Ihr die häufig gestellten Fragen an Helfer und Behörden. Ergänzungen gerne an ukraine@oewi.net schicken, wir wollen möglichst umfassen informieren.

Verkehr

Ja. Viele Ukrainerinnen und Ukrainer, die mit dem Auto nach Deutschland kommen, müssen bereits an der Grenze die "Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr" (das ist die sogenannte "Grüne Karte") oder eine eigens abgeschlossene Grenzversicherung vorweisen. Viele können aber aufgrund der Kriegswirren ein solches Dokument nicht vorweisen.

Ohne gültigen Versicherungsschutz ist jedoch das Autofahren in Deutschland eigentlich nicht erlaubt. Doch für Ukrainerinnen und Ukrainer gilt eine Ausnahme - das heißt: sie dürfen mit ihrem Fahrzeug fahren.

Übrigens: Trotz des Krieges arbeiten Versicherer in der Ukraine weiter und können ihren Versicherten oft noch eine für Deutschland gültige Grüne Karte auf elektronischem Wege ausstellen: http://www.gruene-karte.de/de/ukrainische-fahrzeuge-in-deutschland/

Liegt eine Grüne Karte nicht vor, so haben sich die deutschen Versicherer bereit erklärt, im Fall eines Unfalls die Schäden zu bezahlen. Wichtig: Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. Mai 2022.

Die Regulierung der Schäden übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte. Dieses Büro ist eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer. Einen möglichen Unfallschaden können Sie online melden: http://www.gruene-karte.de/de/

Ja - aber nur bei vorübergehenden Aufenthalten. Ein ukrainischer Führerschein darf in Deutschland zunächst für sechs Monate genutzt werden. Darauf weist ein Sprecher des Rhein-Kreises Neuss hin. Danach ist es nicht mehr erlaubt, ohne einen EU-Führerschein ein Fahrzeug in Deutschland zu führen. Innerhalb der sechs Monate kann ein Antrag auf Umschreibung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Ist der ukrainische Führerschein bereits länger als drei Jahre abgelaufen, kann der Führerschein nicht mehr umgeschrieben werden.

Einen Antrag, den ukrainischen Führerschein umzuschreiben, können Sie nur stellen, wenn sich der ukrainische Führerschein noch in Ihrem Besitz befindet. Für die Umschreibung müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrprüfung beim Technischen Überwachungsverein (TÜV) ablegen. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kommune nach der nächsten TÜV-Stelle.

Fahrstunden bei einer Fahrschule in Deutschland müssen Sie nicht nehmen. Die theoretische Prüfung kann nicht nur auf Deutsch, sondern auch in diesen Sprachen absolviert werden: Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch und Hocharabisch.

Geldspenden

Stadtverwaltung Oestrich-Winkel startet Spendenaufruf für Geflüchtete aus der Ukraine

Der Erste Stadtrat Björn Sommer beschreibt die Situation, in der sich die Geflüchteten aus der Ukraine befinden, die dieser Tage in Oestrich-Winkel und vielen anderen europäischen Städten eintreffen: „Was die Menschen, die nun bei uns nach und nach eintreffen, durchgemacht haben, ist ein Alptraum. Von heute auf morgen die vertraute Umgebung und das über viele Jahre aufgebaute Zuhause verlassen zu müssen, um mit nichts als einem kleinen Rucksack oder Koffer in die Fremde und Ungewissheit aufbrechen zu müssen. Angehörige und Freunde zurücklassen zu müssen, ohne zu wissen, ob man sich jemals wiedersehen wird.“

Um die erste Not der in Oestrich-Winkel Ankommenden zu lindern, ruft die Stadtverwaltung Oestrich-Winkel zur Unterstützung der ukrainischen Familie auf und hat ein Spendenkonto eingerichtet:

Rheingauer Volksbank

IBAN DE07510915000007062001

BIC GENODE51RGG

Kennwort: „Ukraine-Hilfe in Oestrich-Winkel“

Wichtiger Hinweis: Eine Spendenquittung stellt die Stadtverwaltung Oestrich-Winkel auf Wunsch ab einem Spendenbetrag von 300 Euro aus. Für Spendenbeträge zwischen einem und 300 Euro ist der Kontoauszug als Nachweis für die Steuererklärung ausreichend.

Verwaltung

Das Verfahren gliedert sich in vier nacheinander folgende Schritte: Erste Registrierung und (bei Sozialleistungsbezug) Verteilung an einen Wohnort, sowie Anmeldung der Wohnanschrift am Zielort und Beantragung eines Aufenthaltstitels.

Versicherungen

Ja, es ist möglich Geflüchtete aus der Ukraine in der privaten Haftpflichtversicherung kostenfrei mitzuversichern. Voraussetzung ist, dass die Personen im gleichen Haushalt leben und nicht z.B. in einer Einliegerwohnung.

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