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Der Höfe Flohmarkt 2024

Du möchtest beim Oestrich-Winkeler Höfeflohmarkt am 08.09.2024 teilnehmen? Du hast einen Hof, Garten, Garage, Schuppen in Oestrich, Mittelheim, Winkel oder Hallgarten?

SAVE THE DATE! - 08.09.2024

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Plane mit Hilfe der eingefügten Straßenkarte Deine optimale Shoppingroute, hier sind alle angemeldeten Adressen hinterlegt.

Liste der teilnehmenden Höfe
(182 Höfe machen mit)

Liebe Freunde und Fans vom Oestrich-Winkeler Höfeflohmarkt,

am 08. September 2024 ist es wieder soweit: Von 10 – 16 Uhr öffnen in allen vier Stadtteilen die Höfe von Oestrich-Winkel .

Mit den Erfahrungen der letzten zwei Märkte und in Abstimmung mit der Stadt Oestrich-Winkel haben wir ein paar wenige Stellschrauben bedient, um für alle wieder eine tolle Veranstaltung durchführen zu können.

Ein paar Änderungen müssen wir Euch mitteilen:

  • Maximale Anzahl der teilnehmenden Höfe: 200 gemeldete Adressen (unabhängig wie viele Stände letztendlich in einem Hof stehen); Nach Erreichen der 200 gemeldeten Adressen wird eine Warteliste geführt!
  • Anmeldegebühr zur Registrierung auf unserer Straßenkarte: 5 Euro pro Hof/ Adresse. Die Anmeldegebühr wird verwaltet über den VVV Hallgarten. Sie wird verwendet für eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung, die dem Ordnungsamt nachgewiesen werden muss, sowie für Werbung und Bekanntmachung der Veranstaltung. Ein eventueller Überschuss wird im Nachgang an einen ortsansässigen Verein gespendet. Bitte überweise die 5 Euro bis spätestens 14 Tage nach der Anmeldung auf das Konto des VVV Hallgarten:

    V.V.V.-Hallgarten:
    Rheingauer Volksbank e.G.
    IBAN: DE73 5109 1500 0026 5969 04


    unter Angabe von Name, Straße und Hausnummer. Erst dann erfolgt die Freischaltung auf unserer Straßenkarte. Eine Rückerstattung der Anmeldegebühr ist aus Verwaltungsgründen bei Nichtteilnahme nicht möglich.

Wir weisen darauf hin, dass der Höfeflohmarkt bei jedem Wetter stattfinden wird.

Bitte haltet Euch an die Spielregeln, damit auch in Zukunft diese Veranstaltung weiterhin so erfolgreich stattfinden kann.

Ihr seid Verein, Winzer/in oder Gastronom/in und wollt Euch aktiv beteiligen? Dann setzt Euch auch mit uns in Verbindung, damit wir Euer Angebot entsprechend in der Straßenkarte einarbeiten können. Bitte bedenkt, dass ihr Euch um Ausschankgenehmigung/ Musik selbst beim Ordnungsamt kümmern müsst (Link zum Formular auf der Website)! Bitte sendet uns eine email an: hofflohmarkt-oewi@gmx.de Auch für Euch gilt: 5 Euro Anmeldegebühr pro einzutragende Adresse.

Bei Fragen sind wir gern für Euch da.

Euer Orga-Team
Julia, Yvonne, Carsten und Stefan

Aktuelle Regeln und Tipps für den Höfeflohmarkt am 08.09.2024 von 10 bis 16 Uhr in Oestrich- Winkel:

  1. Die Verkaufsfläche darf nur auf privaten Grund aufgebaut werden, kein Bürgersteig, öffentlicher Parkplatz o.ä. darf genutzt werden!
  2. Die Verkaufsfläche ist so aufzubauen, dass die Besucher/innen den Hof/ Garten betreten müssen. Schauen und bummeln vom Bürgersteig aus kann dazu führen, dass vorbeilaufende Passanten auf die Straße ausweichen müssen, was eine Gefahrenstelle für den Straßenverkehr darstellt.
  3. Der Eingang zum Hof ist so zu gestalten, dass dieser gut zu betreten und wieder zu verlassen ist und sich keine Menschentrauben bilden. Bitte kein Aufstellen von Tischen, Möbeln o.ä., die den Eingangsbereich verengen.
  4. Gern am Hoftor Luftballons oder ein Plakat aufhängen, Nachrichten mit Kreide auf die Straße malen, um sichtbarer von der Straße aus zu sein. Diese dürfen den Verkehr nicht behindern oder ablenken.
    Bitte beachten: Das Ordnungsamt wird speziell die vorangegangenen vier Punkte während des Höfeflohmarktes im Stadtgebiet kontrollieren.
  5. Nur Privatverkauf! Gewerblicher Verkauf ist nicht gestattet!
  6. Es dürfen keine Speisen und Getränke verkauft werden (Ausnahme: Ihr seid Verein, Gastronom/in oder Winzer/in mit entsprechender Genehmigung)
  7. Es darf keine Neuware/ Wiederverkaufsware mit Gewinnabsicht verkauft werden, ebenso kein Militaria.
  8. Keine Musik/ Bands (Ausnahme: Ihr seid Verein, Gastronom/in oder Winzer/in mi entsprechender Genehmigung).
  9. Es wird keine Haftung durch die Organisator/innen für jegliche Schäden übernommen.
  10. Die Anmeldegebühr liegt bei 5,- Euro pro Hof/ Adresse, unabhängig wie viele Stände aufgebaut werden. Erst nach Überweisen der Anmeldegebühr erfolgt die Freischaltung auf der Straßenkarte auf der Website.
  11. Die Anmeldegebühr wird bei Nichtteilnahme nicht zurückerstattet
  12. Die Anmeldegebühr wird verwaltet über den VVV Hallgarten. Sie wird verwendet für eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung, die dem Ordnungsamt nachgewiesen werden muss, sowie für Werbung und Bekanntmachung der Veranstaltung. Ein eventueller Überschuss wird im Nachgang an einen ortsansässigen Verein gespendet.
  13. Alle Teilnehmer/innen werden in einer Liste geführt, die im Vorfeld zu der Veranstaltung dem Ordnungsamt zur Verfügung gestellt wird.
  14. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sinnvoll ist, sich mit Nachbarn in der Straße/ Viertel abzusprechen und gemeinsam anzumelden. Je mehr angemeldete Adressen in der gleichen Gegend registriert sind, desto erfolgreicher ist es für den einzelnen teilnehmenden Hof.
  15. Habt alle gemeinsam viel Spaß und einen tollen erfolgreichen Tag.
Bitte haltet Euch an diese Vorgaben und Regeln, sodass wir auch in Zukunft gemeinsam diese Veranstaltung durchführen können.
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