Fehlender Fußgängerweg/Bürgersteig zwischen Kerbeplatz und Grauem Haus Es geht um den fehlenden bzw. unzulänglichen Fußgängerweg/Bürgersteig auf der nördlichen Seite des Rheinwegs vom Kerbeplatz/Kirchstraße (Kreuzungsbereich) nach Westen bis zum Ende des Grundstücks des Grauen Hauses. Nach Auskunft von Bürgermeister Tenge in der konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Winkel am 29. April 2021 liegt die Zuständigkeit für die Straße „Rheinweg“ bei der Stadt Oestrich-Winkel (im Unterschied zur Hauptstraße/Rheingaustraße, für die als B 42a der Bund zuständig ist). Die Zuständigkeit der Stadt beinhaltet sowohl die bauliche Ausgestaltung des Straßenraums einschließlich eines Fußweges als auch die Verkehrssicherung (Beschilderung, Geschwindigkeitsregelung, Verkehrskontrolle, Spiegel etc.). 1. Die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Rheinweg / Kerbeplatz (verlängerte Kirchstraße nach Süden) an der Einmündung/Ausfahrt der B 42 ist sehr komplex. U.a. überschneiden sich Verkehrswege für die Autofahrer, wenn sie von der B42 kommend nach links in den Rheinweg Richtung Westen abbiegen wollen, ohne dass die Autofahrer ausreichend Lichtzeichen (Blinker links) setzen können. Für Fußgänger, die hier die Straße (Rheinweg) überqueren wollen bzw. müssen, um auf den schräg gegenüberliegenden Bürgersteig am Parkplatz zu kommen, ist die beabsichtigte Fahrrichtung der Autofahrer deshalb nicht erkennbar bzw. vorhersehbar. 2. Im Rheinweg ist von Mittelheim kommend auf der Nordseite ein Bürgersteig angelegt. Dieser Bürgersteig endet an der Einmündung Kerbeplatz. In der Fortsetzung nach der Einmündung ist nördlicherseits nur ein sehr schmaler, nicht begehbarer Streifen mit einem Bordstein. Stattdessen ist auf der Südseite entlang des Parkplatzes ein Bürgersteig angelegt, der hinter der Einmündung der Graugasse aber wieder endet. Hinter der Einfahrt zum Grauen Haus setzt sich dann auf der Nordseite des Rheinwegs ein ausreichend breiter, begehbarer Fußgängerweg fort. Um diesen zu erreichen, ist für Fußgänger eine erneute Querung des Rheinwegs erforderlich, ohne dass dort ein Fußgängerüberweg/Zebrastreifen auf der Straße eingezeichnet ist; auch ein diesbezügliches Hinweisschild fehlt. 3. Die zweimalige Querung des Rheinwegs (an der Kreuzung Kerbeplatz und nach dem Grauen Haus) ist in diesem Straßenabschnitt sehr gefährlich, insbesondere für Senior*innen, Behinderte aber auch Kinder, ggf. mit Gehhilfen oder Kinderwagen. Gelegentlich laufen auch ortsunkundige Touristen, darunter oft Senior*innen, von Busparkplatz gegenüber dem Grauen Haus zum Supermarkt EDEKA diesen Weg, um dort einzukaufen. 4. Mein Vorschlag für die Lösung des Problems und die Erhöhung der Verkehrssicherheit – insbesondere in einer familienfreundlichen Stadt – ist die Verlegung des entlang des Parkplatzes auf Südseite des Rheinwegs vorhandenen Fußwegs/Bürgersteigs auf die gegenüberliegende nördliche Seite, verbunden mit einer hohen Bürgersteigkante in der Rechtskurve vom Kerbeplatz in den Rheinweg. Der gesamte Parkraum kann erhalten bleiben. Ich stehe gerne für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Jürgen Hoffmann, am 08.09.2022 PS.: Ich hatte die Angelegenheit bereits in der konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Winkel am 29. April 2021 und jüngst in der letzten Sitzung des Seniorenbeirates angesprochen, um die Verkehrsgefährdung - besonders auch der Senior*innen, Behinderte und Kinder an einem neuralgischen Ort in Winkel zu verringern und die Barrierefreiheit dort zu verbessern.
Vielen Dank für Ihre Meldung! Wir haben den Vorgang an den Senorenbeirat und Winkeler Ortsbeirat weitergegeben, wo das Thema - dankenswerterweise ja auch durch Ihre Initiative - nun bearbeitet wird. Zudem können wir berichten, dass es aktuell Pläne gibt das an der Ecke gelegene "Tempelchen" zugänglich zu machen. Dazu sind Klärungen mit dem Eigentümer notwendig. In dem Zusammenhang wäre aber auch eine Wegeführung über das Grundstück nördlich des Rheinwegs denkbar. // SPD